Dann melden Sie sich gerne für ein kostenloses Erstgespräch bei mir.
Die Preise orientieren sich an den Honorarrichtlinien des Verbandes der Diätolog*innen.
Da es sich bei ernährungsmedizinischer Beratung um eine Therapieleistung handelt, ist die Leistung gemäß § 6 Abs. 1 Z.19 mehrwertsteuerfrei.
Gesundheitskassen und private Krankenversicherungsträger:
Die gesetzlichen Gesundheitskassen in Österreich refundieren ernährungsmedizinische Leistungen aktuell nicht.
Private Krankenversicherungen übernehmen bis zu 100% des Beratungshonorars. Dazu muss die Honorarnote gemeinsam mit der ärztlichen Überweisung an den Versicherungsträger eingereicht werden.