Dann melden Sie sich gerne für ein kostenloses Erstgespräch bei mir.
*dient dem ersten Kennenlernen und der Beantwortung offener Fragen bezüglich Ablauf der Beratung und meiner Arbeitsweise
Die Preise orientieren sich an den Honorarrichtlinien des Verbandes der Diätologen, Stand Juni 2023.
Da es sich bei ernährungsmedizinischer Beratung um eine Therapieleistung handelt, ist die Leistung gemäß § 6 Abs. 1 Z.19 mehrwertsteuerfrei.
Gesundheitskassen und private Krankenversicherungsträger:
Die gesetzlichen Gesundheitskassen in Österreich refundieren ernährungsmedizinische Leistungen aktuell nicht.
Private Krankenversicherungen übernehmen bis zu 100% des Beratungshonorars. Dazu muss die Honorarnote gemeinsam mit der ärztlichen Überweisung an den Versicherungsträger eingereicht werden.